- Aktueller Status: Die Seilbahn kann bis Ende September 2027 betrieben werden, der Bau kann aber erst später anfangen. Die neue Seilbahn kann erst irgendwann nach Mai/Juni 2028 fahren.
- Bewilligung aktueller Seilbahn: bis Ende September 2027
- Baubeginn neuer Gondelbahn: nach Herbst 2027 (verzögert)
- Ursprünglich geplante Inbetriebnahme: Mai/Juni 2028 (verzögert)
Seit Mitte August 2026 liegt für die neue Gondelbahn zwischen Weggis und Rigi Kaltbad in erster Instanz eine Baubewilligung des Bundes vor, aber gebaut werden kann trotzdem nicht. Der Grund liegt bei einer Zonenplanänderung der Gemeinde Weggis, gegen die noch eine Beschwerde beim Luzerner Kantonsgericht hängig ist. Die Rigi Bahnen haben deshalb am 20. August mitgeteilt, dass ein Baubeginn im Herbst 2027 nicht mehr realistisch sei, und prüfen mit dem Bundesamt für Verkehr eine weitere Verlängerung der Betriebsbewilligung für die bestehende Pendelbahn.

Foto von Quelle
Die Zeit Läuft
Eine Seilbahn zur Personenbeförderung braucht in der Schweiz zwei Dinge vom Bund: eine Plangenehmigung, um sie zu bauen, und eine Betriebsbewilligung, um sie zu betreiben. Beide sind zeitlich befristet. Läuft die Betriebsbewilligung aus und liegt keine neue Anlage bereit, steht die Bahn still.
Die Rigi Bahnen schreiben auf ihrer Projektseite zur Erneuerung der Seilbahn Weggis, dass Konzession und Betriebsbewilligung vom Bundesamt für Verkehr unter Auflagen letztmals um fünf Jahre bis September 2027 verlängert worden seien.
Es wird schon lange geplant: im Protokoll der 32. ordentlichen Generalversammlung von 2024 ist von Planungsarbeiten seit über zehn Jahren die Rede, und davon, dass die bereits zweimal verlängerte Konzession Ende September 2027 definitiv auslaufe.
Von der abgelehnten Standseilbahn zur Bahn von 1968

Foto von Archiv Weggis
Viele Archiv-Bilder von Rigi Kaltbad und der Entstehungsgeschichte der Seilbahn findet man im PDF von Archiv-Weggis: Die Geschichte der Seilbahn Weggis – Rigi Kaltbad (Original war hier, scheint aber nicht gut zu laden)
Die Verkehrsgeschichte zwischen Weggis und der Rigi beginnt mit einer Niederlage. 1888 reichten die Bergbahnpioniere Franz Josef Bucher und Josef Durrer ein Konzessionsgesuch für eine Standseilbahn von Weggis zum Aussichtspunkt Känzeli ein. Der Bundesrat lehnte ab - in der Botschaft vom 3. Dezember 1888 im Bundesblatt steht: Mit der Vitznau-Rigi-Bahn und der Arth-Rigi-Bahn führten bereits genügend Bergbahnen auf den Berg, und die Konzession der Vitznau-Rigi-Bahn schloss während dreissig Jahren jede weitere Bergbahn auf die Rigi aus.

Foto von Archiv-Weggis
Der zweite Anlauf in 1964 gelang. Der deutschsprachige Wikipedia-Artikel zur Luftseilbahn Weggis–Rigi Kaltbad hält fest, dass sich das Initiativkomitee mit der Vitznau-Rigi-Bahn einigte und ihr Bau und Betrieb übertrug; die Konzession für die Schwebebahn wurde am 24. September 1964 erteilt. Die englischsprachige Darstellung zu den Rigi Railways ergänzt, dass die Linienführung ab Weggis bewusst gewählt wurde, um nicht direkt mit der Zahnradbahn zu konkurrieren, und dass die Bauzeit lediglich elf Monate betrug.

Foto von Archiv-Weggis
Eröffnet wurde die Bahn am 15. Juli 1968. Sie überwindet auf 2,3 Kilometern 924 Höhenmeter, gebaut hat sie Garaventa. Die Bergstation wurde in den damals neu errichteten Hotel- und Sportkomplex bei Rigi Kaltbad integriert, statt als eigenständiger Bau danebengestellt zu werden. 1993 erhielt die Anlage neue Kabinen für 76 Fahrgäste; die ursprünglichen fassten 80 Personen. Die Fahrzeit liegt irgendwo zwischen zehn und sieben Minuten. Es entsteht eine Pendelbahn mit zwei Kabinen und drei Stützen, ihre Beförderungskapazität liegt bei 650 Personen pro Stunde.

Nutzungsplanung, Plangenehmigungsverfahren, und Gestaltungsplan vom Neubau
Der erste Teil ist die Nutzungsplanung. Sie ist Sache der Gemeinde und wird vom Kanton genehmigt. Damit eine Seilbahn überhaupt an einem bestimmten Ort stehen darf, muss der Verlauf raumplanerisch gesichert sein – im Weggiser Fall über eine neue Zone «Seilbahnkorridor» im Zonenplan sowie eine Umzonung der Bergstationsparzelle. Über solche Änderungen stimmt in Weggis die Bevölkerung ab, danach genehmigt der Regierungsrat, und dagegen kann beim Kantonsgericht Beschwerde geführt werden. Die Nutzungsplanung sagt nichts über den Bahntyp aus.
Der zweite Teil ist das Plangenehmigungsverfahren des Bundes. Das Bundesamt für Verkehr beschreibt es als Entsprechung einer Baubewilligung: Geprüft werden technische Vorschriften, die Rechte der Betroffenen sowie die bundesrechtlichen Bestimmungen zu Raumplanung, Umwelt-, Natur- und Heimatschutz. Mit der Plangenehmigung erteilt das BAV sämtliche nach Bundesrecht nötigen Bewilligungen; zusätzliche kantonale Bewilligungen braucht es nicht. Im BAV-Beitrag zum Ablauf des Verfahrens wird der Ablauf ergänzt: Die öffentliche Auflage ist der erste Schritt, parallel werden kantonale Fachstellen und Bundesämter angehört, danach nimmt das Unternehmen zu den Einsprachen Stellung, und das BAV versucht als verfahrensleitende Behörde, Differenzen unter Einbezug aller Beteiligten zu bereinigen.
Dazu kommt in Rigi Kaltbad eine dritte, lokale Ebene. Das Merkblatt Gestaltungsplan der Gemeinde Weggis hält fest, dass in der Kur- und Hotelzone sowie in der Zone für Bahnanlagen auf Rigi Kaltbad für Neubauten Gestaltungsplanpflicht besteht: Vor einer Baubewilligung muss ein Gestaltungsplan eingereicht, öffentlich aufgelegt und bewilligt sein. Deshalb war der Gestaltungsplan Rigi Kaltbad ein eigener Meilenstein.

Foto von 1967 von Archiv-Weggis
Die Chronologie
Vorgeschichte und Systemsuche, 2015 bis 2020
- April 2015 – Der Gemeinderat Weggis und die Rigi Bahnen unterzeichnen eine Absichtserklärung. Die Gemeinde soll für 1,4 Millionen Franken einsteigen, aufgeteilt in eine Aktienkapitalerhöhung von 50'000 auf 1 Million Franken und ein zinsloses Darlehen von 450'000 Franken; im Gegenzug erhalten Einheimische statt Dividenden höhere Fahrpreisrabatte. Geplant war damals noch eine Sanierung der bestehenden Bahn für rund 12 Millionen Franken ab 2017 mit Weiterbetrieb für 25 Jahre, wie die Luzerner Zeitung berichtete.
- Oktober 2017 – Nach der Publikation des «Masterplan RIGI» wird die erste Rigi-Petition «Nein! zu Rigi-Disney-World» lanciert.
- September 2019 – Die Rigi Bahnen prüfen eine von Pro Rigi eingebrachte Variante «3S light» und verwerfen sie. Der Wikipedia-Artikel nennt als Gründe, dass zwar nur drei Stützen nötig gewesen wären, aber deutlich grössere Stationen, höhere Kosten und eine im Kontext der Overtourism-Debatte unerwünscht hohe Kapazität.
- 11. Februar 2020 – Doppelter Meilenstein: Das Gutachten der Eidgenössischen Natur- und Heimatschutzkommission wird vorgestellt und sieht keine schwere zusätzliche Beeinträchtigung, verlangt aber weitere Nachweise. Gleichzeitig wird das Siegerprojekt «Luegisland» von Graber & Steiger Architekten präsentiert; acht Teams hatten am Wettbewerb teilgenommen. Damals war die Rede von 21 Gondeln, ausbaubar auf 31, und von 80 zusätzlichen Parkplätzen zu den 240 bestehenden, wie htr.ch damals zusammenfasste. Den zweiten Rang belegte laut Lüchinger Meyer Partner der Entwurf «Brigitte» von Hosoya Schaefer Architects, Ghisleni Partner und Lüchinger Meyer Partner.

Plan der Talstation von chinese-architects.com
Volksentscheid, 2021 bis 2022
- März 2021 – Der Verwaltungsrat sistiert einstimmig das Siegerprojekt und beauftragt eine Arbeitsgruppe mit einer kostenoptimierten Lösung. zentralplus zitiert die Begründung, die kalkulierten Kosten würden den unternehmerischen Spielraum langfristig zu stark einschränken.
- Dezember 2021 – Typentscheid für eine Gondelbahn mit 21 Kabinen à zehn Personen, Kapazität von 650 auf 800 Personen pro Stunde, Investitionen von 20 bis maximal 25 Millionen Franken. Berg- und Talstation verlieren je ein Geschoss, bei der Talstation fallen Shops, Konferenzräume und Parkhaus weg. Die Details stehen in der Berichterstattung der Luzerner Zeitung zur Redimensionierung.
- 15. November bis 14. Dezember 2021 – Öffentliche Auflage von Seilbahnkorridor und Umzonung der Bergstationsparzelle Nr. 1318. Dagegen gehen laut der Aufstellung der Petitionäre eine Sammeleinsprache von Pro Natura Luzern, WWF Luzern, Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Innerschweizer Heimatschutz und Pro Rigi ein, eine separate Einsprache der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und der Stiftung Helvetia Nostra, elf Einsprachen betroffener Anstösser sowie eine weitere eines Weggiser Bürgers.
- Februar 2022 – Die für den 15. Mai angesetzte Urnenabstimmung wird wegen der Einsprachen verschoben.
- August 2022 – Der Aktieneinstieg der Gemeinde platzt. Ein Revisor wies darauf hin, dass Vergünstigungen bei ausbleibender Dividende die Gleichbehandlung der Aktionäre verletzen würden; die Gemeinde budgetiert stattdessen jährlich 20'000 Franken für vergünstigte Tickets, wie htr.ch meldete. Die 2016 angekündigte Abstimmung über die 1,4 Millionen fand damit nie statt.
- 27. November 2022 – Die Weggiser Stimmbevölkerung nimmt die Teilrevision mit 1259 Ja zu 381 Nein an, ein Ja-Anteil von 76,8 Prozent bei 56,2 Prozent Stimmbeteiligung; gleichzeitig werden 14 Einsprachen abgewiesen. Der Gemeinderat betonte laut SRF, das Ja enthalte keine Aussage zum Seilbahntyp und keine zu Waldrodungen. Die Rigi Bahnen selbst nennen auf ihrer Projektseite gerundet 77 Prozent.
Das Bundesverfahren, 2023 bis 2024
- Juni 2023 – Mit der Baueingabe startet das Plangenehmigungsverfahren beim BAV. Eingereicht werden unter anderem Seilbahntechnik, Architektur, Umweltverträglichkeitsbericht und Mobilitätskonzept.
- 29. Juni 2023 – Der VCS Luzern erhebt Einsprache. Sein Kernpunkt: Die Talstation sei nicht sinnvoll an den öffentlichen Verkehr angebunden, obwohl der kantonale Richtplan eine Verknüpfung verlange. Der VCS hält später fest, dass die kantonalen Fachstellen diese Einschätzung stützten und die Rigi Bahnen darauf mit dem Verkehrsverbund nach Lösungen suchten.
- 12. Juli 2023 – Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee, Stiftung Landschaftsschutz Schweiz und Pro Natura erheben gemeinsam Einsprache. Ihre Medienmitteilung nennt drei Stossrichtungen: 13 Stützen an elf Standorten statt heute drei, davon die höchste mit rund 74 Metern Konstruktionshöhe; an fünf Standorten werde Schutzwald beansprucht; und die Zinkemissionen einer Gondelbahn lägen über die Lebensdauer rund fünfeinhalbmal höher als bei einer Pendelbahn.
- 14. Juli 2023 – Das BAV meldet acht fristgerechte Einsprachen: drei von Nichtregierungsorganisationen, eine von einem Verein, vier von Privaten.
- Juli bis September 2023 – Weil die Masten fehlerhaft ausgesteckt worden waren, muss die öffentliche Auflage wiederholt werden. Die zweite Planauflage läuft vom 16. August bis 14. September 2023.
- 2. Februar 2024 – Der Regierungsrat genehmigt den Seilbahnkorridor und weist die Beschwerden ab. Das Datum nennt der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee in seiner eigenen Mitteilung.
- März 2024 – Zwei Verwaltungsgerichtsbeschwerden gehen beim Kantonsgericht ein. Der LSVV beschreibt seine Stossrichtung als Kritik an der mangelnden Koordination der Verfahren und an der Rolle des Waldes bei der Festlegung von Nutzungszonen.
- 4. April 2024 – Die ENHK bestätigt ihr Gutachten. Die Bestätigung ist als PDF öffentlich. Zu den erfüllten Auflagen gehören laut htr.ch die Minimierung der Lärmemission, eine reduzierte Waldniederhaltung, eine optimierte Fachwerkstütze und der Schutz von Trockenwiesen.

Plan der neuen Talstation in Weggis von chinese-architects.com
Gerichtsentscheid und Neuaufrollung, 2025 bis 2026
- 13. Mai 2025 – Das Kantonsgericht Luzern heisst die Beschwerde teilweise gut und hebt den Regierungsratsentscheid auf. Gutgeheissen wird ein einziger Punkt: Bereits bei der Festlegung des Seilbahnkorridors hätte eine Stellungnahme der zuständigen Rodungsbehörde eingeholt werden müssen, weil der Korridor Wald betrifft. In allen anderen Punkten hält das Gericht die Beschwerden für unbegründet, und es hält fest, dass es sich bei der neuen Zone erst um eine raumplanerische Grundlage handle, nicht um eine Baubewilligung. So fasst es die Luzerner Zeitung zusammen. Der Entscheid hätte ans Bundesgericht weitergezogen werden können.
- Januar 2026 – Baueingabe für die begrünte Parkierungsanlage «Vorder Rain», begleitet von einer Medienmitteilung zu Parkierung und Mobilitätskonzept.
- 24. Februar 2026 – Der Regierungsrat genehmigt den Seilbahnkorridor zum zweiten Mal. Das Datum ist im geltenden Bau- und Zonenreglement der Gemeinde Weggis verzeichnet, wo der Seilbahnkorridor als vom Regierungsrat genehmigt, aber ohne Rechtskraft geführt wird. Kommuniziert wurde der Entscheid am 3. März 2026: Die kantonale Rodungsbehörde stellte fest, das Vorhaben sei grundsätzlich mit dem Waldgesetz vereinbar, die Details seien im Plangenehmigungsverfahren des Bundes zu prüfen und zu optimieren, wie swissinfo meldete.
- Frühling 2026 – Erneut gehen zwei Beschwerden beim Kantonsgericht ein. Mit einem Einsprecher wird eine gütliche Einigung gefunden, die zweite Beschwerde bleibt hängig.
- 14. Juni 2026 – Unabhängig vom Seilbahnkorridor nimmt Weggis die Gesamtrevision der Ortsplanung an, mit 1535 Ja zu 507 Nein bei 72,23 Prozent Stimmbeteiligung, dokumentiert auf der Ortsplanungswebsite der Gemeinde.
- Anfang Juli 2026 – Der Gemeinderat Weggis genehmigt den Gestaltungsplan Rigi Kaltbad; er ist inzwischen rechtskräftig.
- Mitte August 2026 – Das BAV bewilligt das Projekt. Damit liegt in erster Instanz die Baubewilligung für Tal- und Bergstation sowie den Streckenbau vor, verbunden mit einer grossen Zahl von Umsetzungsauflagen. Verbleibende Einsprecher haben bis Mitte September Zeit, den Entscheid ans Bundesverwaltungsgericht weiterzuziehen. Nachzulesen in der Medienmitteilung der Rigi Bahnen vom 20. August 2026.
- 21. August 2026 – Zwei weitere Baugesuche liegen öffentlich auf: die Neuorganisation des unteren Parkplatzes an der Rigistrasse West durch die Gemeinde mit neuen Bushaltestellen und drei Reisecar-Parkfeldern sowie ein Lift zwischen unterer und oberer Ankunftsebene, mit dem die Rigi Bahnen die Vorgaben des Behindertengleichstellungsgesetzes umsetzen.

Visualisierung der neuen Talstation in Weggis von chinese-architects.com
Veränderungen am Projekt
Über Jahre seit 2015 ist aus einer Sanierung ein Neubau geworden, aus einem Neubau ein grosses Projekt und aus dem grossen Projekt wieder ein kleineres. Die Kabinenzahl stieg von 21 auf 22, die Stützenzahl liegt heute bei 13 an elf Standorten, davon elf Rohr- und zwei Fachwerkstützen. Für die hohe Stütze Nr. 3 unterhalb des Chilewaldes fiel der Entscheid nach Prüfung verschiedener Varianten auf eine transparente Fachwerkstütze.
Am deutlichsten kehrte sich die Parkplatzfrage um. 2020 waren 80 zusätzliche Parkplätze zu den 240 bestehenden geplant; heute schreiben die Rigi Bahnen, die Anzahl bleibe bei 261 fixen Parkfeldern, die mit einem modernen System bewirtschaftet würden. Auch bei der öV-Anbindung hat sich die Ausgangslage gedreht: Nebst dem Ortsbus Weggis und der Linie 653 ab Rotkreuz soll nach Eröffnung die Buslinie 508 von Brunnen und Küssnacht direkt zur Talstation führen.
Technisch setzt das Projekt auf Lärmreduktion: Der Antrieb stammt aus dem Konzept «D-Line» von Garaventa mit Unterflurantrieb, das Seil ist ein «Performa-Seil» von Fatzer mit Kunststoffeinlagen. Beim Wald gilt neu eine Niederhaltung, die eine Bestandeshöhe von mindestens fünf Metern zulässt – die Bäume in der Schneise können also höher wachsen als bisher, die Schneise selbst wird nicht verbreitert. Photovoltaik auf den Stationsdächern soll bis zu 20 Prozent des Strombedarfs der Bahn decken, die Abwärme des Antriebs bis zu 10 Prozent des Energiebedarfs des benachbarten Mineralbads.
Beim Bau ist ein Unterlast-Transportsystem an der bestehenden Luftseilbahn vorgesehen, um Helikopterflüge und temporäre Baupisten zu reduzieren. Genau dieser Punkt hat eine unangenehme Nebenwirkung: Er funktioniert nur, solange die alte Bahn noch läuft.
Die Zahlen, die sich widersprechen
Bei zwei Werten lohnt sich Vorsicht, weil verschiedene Quellen verschiedene Angaben machen.
Beim Endausbau stehen sich zwei Darstellungen gegenüber. Die Rigi Bahnen schreiben, auf die ursprünglich geplante Erweiterung auf 1200 Personen pro Stunde werde verzichtet, und Seilbahntechnik wie Gondelgarage würden so ausgelegt, dass eine spätere Kapazitätserweiterung ausgeschlossen sei. Die Petitionäre um René Stettler halten dem entgegen, es gehe weiterhin um eine Verdoppelung von 650 auf 1200.
Die Kosten liegen zuletzt bei rund 30 Millionen Franken – diese Zahl stammt allerdings nicht von den Rigi Bahnen, sondern aus einem Analysebericht von OTC-X Research vom 21. Juli 2025. Zusammen mit den 12 Millionen für die Sanierungsvariante von 2015 und den 20 bis 25 Millionen von 2021 ergibt das eine deutlich steigende Kurve. Verbaut ist davon noch nichts: schweizeraktien.net berichtet, dass die Rigi Bahnen 2025 insgesamt 4,05 Millionen Franken investierten, unter anderem in Fahrleitungen und in das Planungsverfahren der Gondelbahn.
Die Argumente
Für die Rigi Bahnen ist das Projekt ein Ersatzbau auf derselben Seilachse. Sie argumentieren, abgesehen von neuen Mastenstandorten entstehe kein neuer Eingriff in die Landschaft, und verweisen auf die ENHK, laut der die Silhouette der Berglandschaft durch die Tieferlegung der Seile und den Rückbau der heutigen Betonmasten sogar gewinne. Beim Komfort führen sie an, dass in den Zehnplätzern jeder Gast sitzen kann, dass der Betrieb ohne Fahrplan funktioniert und dass jede Gondel in der Station komplett anhält, was einen barrierefreien Einstieg ohne Niveauunterschied ermöglicht. An frequenzschwachen Tagen ist ein Konvoibetrieb mit je drei Gondeln pro Richtung möglich, was dem heutigen Halbstundentakt entspricht.
Die Gegenseite argumentiert entlang von Landschaft, Wald und Wachstum. Der Landschaftsschutzverband und seine Partner halten die Gondelbahn im fels- und bergsturzgeprägten Schutzwald des Rigi-Südhangs für das falsche System und verweisen darauf, dass eine Ersatz-Pendelbahn an den bestehenden Stützenstandorten nahezu ohne zusätzliche Rodungen auskäme. Die Petitionäre fordern seit Jahren einen Eins-zu-eins-Ersatz mit zwei Kabinen und drei Masten und begründen das damit, dass eine Pendelbahn über das Gelände hinwegführe, stärkeren Winden trotze und schneller sei.

YouTube Video von René Stettler
Quellen
Die Rigi Bahnen stellen ungewöhnlich viel auf ihre Projektseite: das Mobilitätskonzept, den Lärmschutznachweis für Strasse und Parkierung, die Visualisierungen zu Landschaft und Stützen sowie eine Veranschaulichung des Konvoibetriebs. Die Gegenseite betreibt mit rigi-800000-sind-genug.ch ein Pressearchiv zum Thema.
Nicht öffentlich sind dagegen die Einsprachen selbst, das Auflagedossier des Plangenehmigungsverfahrens und die BAV-Verfügung von Mitte August 2026. Publiziert wird jeweils die Auflage, nicht die Verfügung; die Auflagen erscheinen im Luzerner Kantonsblatt als amtlichem Publikationsorgan. Luzerner Entscheide sind grundsätzlich über die Rechtsprechungsseite der Luzerner Gerichte zugänglich.
Wie es weitergeht
Der nächste harte Termin ist Mitte September 2026, wenn die Frist zum Weiterzug der BAV-Verfügung ans Bundesverwaltungsgericht abläuft. Wird sie genutzt, verschiebt sich der Bundesstrang um Jahre. Wird sie nicht genutzt, bleibt der kantonale Teil: Solange die Beschwerde gegen den Seilbahnkorridor hängig ist, kann das Bewilligungsverfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen werden, und theoretisch steht danach noch der Weg ans Bundesgericht offen.
Parallel dazu läuft der Austausch mit dem BAV über eine weitere Verlängerung der Betriebsbewilligung. Dafür müssten unter anderem Revisionsarbeiten an der 1968er-Anlage ausgeführt werden. Ein neues Eröffnungsdatum nennen die Rigi Bahnen derzeit nicht. Zuletzt war im März 2026 noch von Sommer 2028 die Rede.
Weitere Quellen
- rigi.ch Projekt SMART - Erneuerung Seilbahn
- Rigi: 800'000 sind genug
- rigi.ch Medienmitteilung / 20. August 2026 - Schritte vorwärts beim Ersatz der Luftseilbahn Weggis
- rigi.ch Medienmitteilung / 01.05.2024 - Positive Beurteilung des Gondelbahnprojekts Weggis-Rigi Kaltbad durch die Eidgenössische Natur- und Heimatkommission (ENHK)
- Protokoll der 32. ordentlichen Generalversammlung der Aktionärinnen und Aktionäre der RIGI BAHNEN AG
- IPSO ECO - Luftseilbahn Weggis-Rigi Kaltbad, Rigi – Neubau Gondel-Umlaufbahn
- IG Pro Gondelbahn Weggis
Stand: 21. August 2026.