2013 liess sich über die Rigi in der Zukunftsform reden. Die Zweitwohnungsinitiative war im März 2012 angenommen, die erste Teilrevision des Raumplanungsgesetzes passierte 2013 die Volksabstimmung mit knapp 63 Prozent Ja und trat, wie EspaceSuisse in seiner Chronologie der RPG-Revision festhält, am 1. Mai 2014 in Kraft. Dass zwei so grundsätzliche Instrumente auch am Berg etwas verändern würden, schien ausgemacht.

Der Rigi Anzeiger schrieb damals, der Zweitwohnungsanteil auf der Rigi liege über 80 Prozent, die Bauzonen seien zu grosszügig bemessen, und die neuen Bundesvorgaben würden das korrigieren. Der Beitrag stammt von Angelo Zoppet; unabhängig belegen liessen sich die drei Aussagen nicht, und das Originaldokument war für diesen Text nicht auffindbar. Sie taugen trotzdem als Prüfstein, weil sie eine klare Erwartung formulieren: Das Gesetz greift, und zwar dort, wo gebaut wird.

Dreizehn Jahre später kannst du nachrechnen. Das Ergebnis ist ungefähr eingetreten – der Mechanismus aber ein anderer.

Was das Gesetz tatsächlich verändert hat

Das Bundesgesetz über Zweitwohnungen ist seit dem 1. Januar 2016 in Kraft. Sein Kern ist eine einzige Schwelle: Liegt der Zweitwohnungsanteil einer Gemeinde über 20 Prozent, dürfen dort grundsätzlich keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt werden. Absolut ist das Verbot nicht – touristisch bewirtschaftete Wohnungen bleiben möglich, ebenso Erstwohnungen und ihnen gleichgestellte Wohnungen, wie das ARE in seinem Dossier Zweitwohnungen ausführt. Wohnungen, die am 11. März 2012 schon standen, gelten als altrechtlich und behalten ihre Nutzungsfreiheit.

Genau bei diesen altrechtlichen Wohnungen setzte die bisher grösste Lockerung an. Auf eine parlamentarische Initiative von Nationalrat Martin Candinas hin hat der Bundesrat die Gesetzesänderung per 1. Oktober 2024 in Kraft gesetzt. Für den Bestand am Berg ist das relevanter als jede Neubaubewilligung, denn der Bestand ist es, der die Ortsbilder prägt.

Die Zahl der betroffenen Gemeinden bewegt sich seither kaum. Im März 2026 zählte das ARE 331 Zweitwohnungsgemeinden, sechs weniger als ein Jahr zuvor, was vor allem an Fusionen und bereinigten Registerdaten liegt. Ab 2027 berechnet der Bund die Anteile direkt aus dem eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregister, statt sich auf die jährlichen Wohnungsinventare der Gemeinden zu stützen. Das klingt nach Verwaltungstechnik, verschiebt aber Deutungsmacht: Wer die Datengrundlage führt, bestimmt, wo die Schwelle liegt.

Parallel dazu ist die zweite Etappe der RPG-Revision angekommen. Das Parlament verabschiedete sie am 29. September 2023, der Bundesrat setzt sie gestaffelt per 1. Januar und 1. Juli 2026 in Kraft, wie das ARE zur Revision RPG 2 dokumentiert. Ihr Herzstück ist das Stabilisierungsziel für Gebäude und versiegelte Fläche ausserhalb der Bauzonen, mit einem Spielraum von zwei Prozent pro Kanton, gemessen am Referenzdatum 29. September 2023. Neu ist auch eine Abbruchprämie in Höhe der Abbruchkosten – nach Einschätzung von EspaceSuisse ein eher schwacher Anreiz, weil das ARE die Kosten pro Abbruch auf rund 20'000 bis 30'000 Franken veranschlagt und der Bund sich nur fakultativ mit 20 bis 30 Prozent beteiligt. Touristisch bedingte Versiegelungen sind vom Stabilisierungsziel ohnehin ausgenommen.

Wenn du dich fragst, was die grosse Revision am Berg konkret ändert, lautet die Antwort: direkt wenig. RPG 2 zielt neben die Siedlung, denn gebaut wird auf Rigi Kaltbad in der Bauzone. Die eigentliche Steuerung bleibt beim Zweitwohnungsgesetz – und bei den Gemeinden.

Rigi Kaltbad mit Blick zum Pilatus auf einem Photochrom-Druck aus der Sammlung der Library of Congress (LCCN 2002696080); gemeinfrei

Ein Dorf, zwei Kantone, drei Gemeinden

Die Siedlung verteilt sich auf zwei Kantone und drei Gemeinden. Das ist keine Kuriosität, sondern der Grund, weshalb die 20-Prozent-Schwelle am Berg unterschiedlich wirkt. Weggis und Vitznau liegen im Kanton Luzern und überschreiten sie; Weggis wurde 2018 mit 21,0 Prozent ausgewiesen, Vitznau mit 34,0 Prozent, wie die Luzerner Zeitung aus der ARE-Erhebung berichtete. Arth im Kanton Schwyz hat den Anteil nicht ausgeschöpft; der Kanton führt die Werte seiner Gemeinden im Datenportal Schwyz. Beim Vergleichen solltest du vorsichtig sein: Das ARE weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die Inventare zwischen Gemeinden nicht direkt gegenüberstellen lassen, weil die Gemeinden sie unterschiedlich führen.

Die Folge ist eine Planungslinie mitten durch den Bergwald. Gebaut wird dort, wo es noch geht, also auf Schwyzer Boden. In der Zusammenfassung der ETH-Veranstaltung «Der möblierte Berg» von 2022 zeigte der Raumplaner Michael Camenzind, dass in den zehn Jahren bis 2022 auf der Rigi rund 60 Wohnungen neu entstanden sind, zum grössten Teil in neuen Ferienhäusern; einige davon knüpfen an die Holzbautradition an, die hier seit den 1920er-Jahren mit Chalets etabliert wurde.

Planerisch gehen die beiden massgeblichen Gemeinden auseinander. Auf Schwyzer Seite sind noch Bauzonen verfügbar, und der kommunale Richtplan von Arth ordnet das Siedlungsgebiet auf der Rigi dem Handlungsraum Tourismus zu. Auf Luzerner Seite dominiert eine Landhauszone mit Schutzcharakter, die Chalets und umgebenden Bergwald zusammendenkt, und das damals noch nicht verabschiedete Siedlungsleitbild von Weggis hielt fest, die Zahl der Zweitwohnungen auf Rigi Kaltbad solle minimiert werden.

Rund achtzig Menschen

Eine Zahl rahmt das Ganze: Rund 80 Personen leben laut derselben Zusammenfassung das ganze Jahr über auf Rigi Kaltbad. Alles Weitere lässt sich als Folge davon lesen.

Die Primarschule existierte früher so lange, wie sie auch von den Kindern auf Schwyzer Boden besucht wurde. Heute gibt es wieder eine Schule, aber auf privater Basis. Die Poststelle ist geschlossen, ein grosser Teil des Tourismuspersonals pendelt auf den Berg. Gregor Vörös, Hotelier und Präsident des Gewerbevereins Rigi, sagte an der Veranstaltung, dauerhaft sichern und der öffentlichen Hand übertragen liesse sich die Schule erst, wenn substanziell mehr Familien zuzögen. Interessenten für Erstwohnungen gebe es; es fehlten die Wohnungen, und ein konkretes Projekt war durch Einsprachen blockiert.

Daneben laufen Gegenbewegungen, die ohne Baubewilligungsverfahren auskommen. Die Genossenschaft EneRigi verfolgt das Ziel, die auf Rigi Kaltbad verbrauchte Energie vollständig vor Ort zu produzieren. Und Michael Camenzind arbeitet seit Jahren an einem Coworking-Space mit dem Namen «Bergwerk», gedacht für digital Arbeitende ebenso wie für Menschen, die sich temporär auf dem Berg einer künstlerischen Arbeit widmen wollen. Beides zielt auf dasselbe: mehr Anwesenheit, weniger Saisonalität.

Vom Bespielen zur Balance

Im April 2016 legten die Rigi Plus AG und die Rigi Bahnen AG einen Masterplan für den Rigi-Tourismus vor, der unter anderem eine Besucherplattform auf dem Sendeturm, ein «Schweizer Bergdörfli» mit Schaukäserei und eine Baumhüttenwelt enthielt. Die Kritik daran mündete im Herbst 2017 in die Petition «Nein! zu Rigi-Disney-World», wie die Luzerner Zeitung im Rückblick auf die erste Rigi-Konferenz schildert.

Am 11. Januar 2019 wurde auf Rigi Kulm die Charta Rigi 2030 unterzeichnet, unter anderem von den Rigi Bahnen, den Gemeinden Weggis und Vitznau, der IG Rigi Kaltbad-First, der Unterallmeind Korporation Arth, dem Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee und der Vereinigung Pro Rigi. Die Charta hält selbst fest, dass ihr keine eigene Rechtsverbindlichkeit zukommt; sie ist eine Selbstverpflichtung mit einem Entwicklungsplan, einer Überprüfung alle vier Jahre und einer jährlichen Rigi-Konferenz. Der Entwicklungsplan sieht ein Monitoring mit 28 Nachhaltigkeitsindikatoren vor.

Vollständig ist die Runde nie geworden. WWF, Pro Natura und der Heimatschutz des Kantons Schwyz zogen sich zurück und unterschrieben nicht; die Grundsätze seien zu wenig konkret, berichtete SRF Ende November 2018. Der Landschaftsschutzverband Vierwaldstättersee hielt dagegen, eine Charta könne keine konkreten Forderungen enthalten, sondern nur eine Stossrichtung vorgeben.

Die Petitionäre um René Stettler werten die Charta als gescheitert. Sie halten ihr auf ihrer Argumentationsseite vor, sie formuliere Absichten statt Standards, sehe kein unabhängiges Monitoring und keine Sanktionen vor und besitze weder demokratische Legitimation noch die Durchsetzungskraft eines verbindlichen Regelwerks; sie sei ein Propagandamittel, das 24'640 Franken gekostet habe. Als Alternative haben sie eine eigene Charta Rigi 2040 mit verbindlichen CO2-Zielen vorgelegt.

Die Zahl, um die gestritten wird

Die zweite Petition verlangt eine Obergrenze von 800'000 Besucherinnen und Besuchern pro Jahr und eine Abkehr vom auf asiatische Pauschalreisegruppen ausgerichteten Gästemix. 2025 waren es gut 1,02 Millionen Gäste, ein Plus von 8 Prozent, bei einem Umsatz von knapp 40 Millionen Franken und einem Betriebsergebnis von 13,5 Millionen.

Die Gegenposition der Rigi Bahnen argumentiert nicht gegen die Zahl, sondern an ihr vorbei. CEO Frédéric Füssenich sagte im Interview mit schweizeraktien.net, der Umsatz sei in den letzten vier Jahren stärker gewachsen als die Gästezahlen; man müsse also nicht mehr Menschen transportieren, um sich weiterzuentwickeln. Dazu kommen zwei Kennzahlen, die das Unternehmen regelmässig anführt: Weil GA, Halbtax und Swiss Travel Pass vollständig akzeptiert werden, reisen rund 70 Prozent der Gäste mit dem öffentlichen Verkehr an, und der Massentourismus macht nach Angaben der Bahnen 7 Prozent der Gäste aus.

Beide Seiten messen damit Unterschiedliches. Die Petitionäre zählen Menschen und Landschaftseingriffe, die Bahnen Wertschöpfung pro Gast und Anreiseart.

Der Fall Gondelbahn

Die Pendelbahn von Weggis nach Rigi Kaltbad stammt von 1968. Ihre Konzession und Betriebsbewilligung wurde vom Bundesamt für Verkehr letztmals um fünf Jahre bis September 2027 verlängert, wie die Rigi Bahnen auf ihrer Projektseite zur Erneuerung der Seilbahn schreiben. Danach braucht es eine Lösung, und die Bahnen wollen eine Gondel-Umlaufbahn mit 22 Kabinen.

Die Pendelbahn Weggis–Rigi Kaltbad von 1968 überquert die Rigi-Südflanke; ihre Konzession läuft im September 2027 aus. Foto: Wikimedia Commons, Datei «Luftseilbahn Weggis-Rigi Kaltbad.jpg», Lizenz CC BY-SA 4.0

Im November 2022 stimmten die Weggiser Stimmberechtigten dem Seilbahnkorridor und der Zonenplananpassung mit 77 Prozent Ja zu. Die Eidgenössische Natur- und Heimatschutzkommission hatte ihr Gutachten 2019 abgegeben und 2024 bestätigt; sie stuft das Vorhaben als leichte zusätzliche Beeinträchtigung des BLN-Objekts 1606 ein, also als Eingriff, der die Schutzziele nicht in Frage stellt.

Der Rechtsweg lief anders. Im Mai 2025 hob das Luzerner Kantonsgericht den Genehmigungsentscheid des Regierungsrats von Februar 2024 auf: Bei der Festlegung des Korridors hätte eine Stellungnahme der zuständigen Rodungsbehörde eingeholt werden müssen, weil der Korridor Wald betrifft. In allen anderen Punkten hielt das Gericht die Beschwerden für unbegründet, meldete die htr hotelrevue. Am 4. März 2026 genehmigte der Regierungsrat den Korridor ein zweites Mal, nachdem die Rodungsbehörde das Vorhaben als grundsätzlich mit dem Waldgesetz vereinbar bezeichnet hatte; die Eröffnung ist für Sommer 2028 vorgesehen.

Beim Streitpunkt Masten widersprechen sich die Angaben nur scheinbar. Die Rigi Bahnen sprechen von 13 Stützen an 11 Standorten, davon zwei Fachwerkstützen; die Petitionäre zählen in ihren älteren Unterlagen 11 Masten und in den Visualisierungen von 2023 deren 13. Unbestritten ist die Höhe: Die Stütze auf der Müseralp ist nach Darstellung der Kritiker inklusive Betonsockel rund 80 Meter hoch, während der bestehende Betonmast der Pendelbahn an derselben Geländekante 44,50 Meter misst. Die Bahnen halten dagegen, die heutige Waldschneise werde beibehalten und nicht verbreitert, und die Beförderungskapazität steige von 650 auf 850 Personen pro Stunde – auf die früher kommunizierte Erweiterung auf 1200 werde verzichtet.

Was ohne Streit funktioniert hat

Die Gegenprobe findest du auf der anderen Seite des Bergs. Die Luftseilbahn Kräbel–Rigi Scheidegg wurde 2017 komplett neu gebaut und ging im Dezember in Betrieb; SRF nannte Kosten von 6,4 Millionen Franken bei zwei Kabinen für je 15 Personen. Die Angaben schwanken: Bei der öffentlichen Auflage 2016 war von rund acht Millionen Franken die Rede, und dieselbe Auflage hielt fest, die Linienführung verschiebe sich leicht – die Bahn folgte also nicht exakt der alten Achse. Eine Beschwerdeflut blieb trotzdem aus. Der Unterschied zu Weggis liegt weniger im Bauwerk als im Schutzstatus der Landschaft und in der Sichtbarkeit vom See her.

Ähnlich unspektakulär läuft der Rest. Für die Strecke ab Goldau sind vier neue Gelenktriebwagen ab 2030 vorgesehen, veranschlagt mit rund 22 Millionen Franken. Die Station Kräbel wird derzeit umgebaut und hindernisfrei gemacht; die Luzerner Zeitung nennt 1,5 Millionen Franken, der Bote der Urschweiz rund 1,2 Millionen. 2027 folgen Sanierungen der Fahrbahn bei Klösterli und Staffel. Und die kleine Infrastruktur wächst mit: Die Rigi Bahnen führen heute 16 Feuerstellen und Picknickplätze auf. Wie viele es früher waren, liess sich nicht belegen.

Was die Prognose traf – und was nicht

Im Ergebnis lag 2013 richtig, wer eine Korrektur erwartete. Auf der Luzerner Seite werden praktisch keine neuen Zweitwohnungen mehr bewilligt, und die Diskussion dreht sich um Bestand statt um Erweiterung. Im Mechanismus lag die Prognose daneben. Das Zweitwohnungsgesetz hat den Neubau nicht gestoppt, sondern verschoben – auf Schwyzer Boden, wo die Schwelle nicht erreicht ist. Und die wirksamste Bremse war zuletzt nicht das Bauamt, sondern das Gericht: Ein einziger Verfahrensmangel beim Einholen einer Stellungnahme hat das Seilbahnprojekt um rund zwei Jahre zurückgeworfen. Wenn du heute etwas verhindern oder verzögern willst, argumentierst du nicht mehr mit Nutzungsziffern, sondern mit Verfahrensrecht.

Die Linie, an der sich das entscheidet, ist alt. Als die Zahnradbahn 1871 von Vitznau aus eröffnet wurde, endete sie zunächst auf Staffelhöhe, wie espazium zum 150-Jahr-Jubiläum festhielt – dort verlief die Kantonsgrenze zwischen Luzern und Schwyz, und der Weiterbau auf den Gipfel war Sache einer Arther Gesellschaft. Hundertfünfzig Jahre später ist diese Grenze immer noch die schärfste Planungslinie am Berg. Sie trennt nicht zwei Landschaften, sondern zwei Rechtslagen.