Angesichts erhöhter Waldbrandgefahr wird im Kanton Luzern, einschliesslich Regionen wie dem Rigi, ein Feuerverbot für Wälder und deren Nähe (50 Meter Umkreis) erlassen. Die meisten Waldbrände entstehen durch menschliches Fehlverhalten, wie weggeworfene Zigaretten oder unvollständig gelöschte Grillfeuer. Obwohl das Grillieren mit Gas oder in festen Feuerstellen mit ausreichend Abstand zum Wald erlaubt ist, sind 1. Augustfeuer, Einweggrills, Feuerwerkskörper, Himmelslaternen und Heissluftballone im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Bei starkem Wind sollte generell auf offenes Feuer verzichtet werden, selbst bei Kohlegrills mit Abstand. Die Bevölkerung wird dringend gebeten, die Regeln zu beachten, um Brände zu verhindern und die Natur zu schützen. Bei Unsicherheiten stehen die Behörden des Bereichs Landwirtschaft und Wald (lawa) für Auskünfte zur Verfügung.

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