Im Kanton Luzern gilt aufgrund anhaltender Trockenheit und erhöhter Waldbrandgefahr weiterhin ein absolutes Feuerverbot im und um den Wald. Für den bevorstehenden Nationalfeiertag am 1. August sind Feuerwerkskörper, 1.-August- und Höhenfeuer sowie Himmelslaternen im gesamten Kantonsgebiet untersagt. Das Verbot betrifft auch beliebte Ausflugsziele wie die Rigi, wo die Natur besonders schützenswert ist. Während Einweggrills ebenfalls verboten sind, dürfen Gasgrills sowie feste Feuerstellen mit einem Mindestabstand von 50 Metern zum Wald genutzt werden. Auch holzbetriebene Geräte wie Pizzaöfen sind unter strengen Auflagen erlaubt. Die Massnahmen zielen darauf ab, Waldbrände, die meist durch menschliches Fehlverhalten entstehen, zu verhindern. Zusätzlich zu den Brandverboten werden die Bürger aufgefordert, aufgrund der niedrigen Grundwasserstände Trinkwasser sparsam zu verwenden. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, die Regeln zu beachten, um die Umwelt zu schützen und Risiken zu minimieren.